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Pension

Anspruchsvoraussetzungen für Pensionsleistungen in Österreich sind:

1) Pensionsantrittsalter:

Frauen mit Vollendung des 60. Lebensjahres und Männer mit Vollendung des 65. Lebensjahres.

Achtung! Das Pensionsantrittsalter der Frauen wird ab 2024 stufenweise von 60 auf 65 Jahre erhöht (davon betroffen sind Frauen, die ab 1. Jänner 1964 geboren sind; das Pensionsantrittsalter für Frauen, die nach dem 30. Juni 1968 geboren sind, beträgt 65 Jahre).

2) Mindestversicherungszeit:

Die Mindestversicherungszeit beträgt grundsätzlich 15 Jahre für Versicherte, 10 die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind. Die Mindestversicherungszeit gilt auch als erfüllt, wenn am Stichtag (Tag, an dem der Pensionsanspruch überprüft wird) mindestens 180 Versicherungsmonate vorliegen (davon mindestens 84 Monate aus einer Erwerbstätigkeit).

Die Höhe der Pensionsleistung ist abhängig von der Dauer der Versicherungszeiten sowie der Höhe der geleisteten Beiträge.