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Ich möchte nach einer Pause wieder arbeiten. ("Wiederaufnahme der Gewerbeausübung")

Eine Wiederaufnahme der Gewerbeausübung ist binnen drei Wochen ab Beginn der Wiederaufnahme des Gewerbes der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) anzuzeigen. Ein Verstoß gegen die 3-wöchige Frist ist mit einer Geldstrafe geahndet.

Fordern Sie bei der zuständigen Behörde eine schriftliche Bestätigung der Wiederaufnahme der Gewerbeausübung an!