Welche Arbeitsmodelle gibt es? (Gewerbe vs. Anstellung)
Das Hausbetreuungsgesetz – HBeG ist das Hauptgesetz, das die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in deren privaten Haushalten in Österreich regelt. Laut HBeG kann die Personenbetreuung als Selbständige (mit „Gewerbeberechtigung”) oder unselbständige Beschäftigung (Anstellung − mit Arbeitsvertrag) ausgeübt werden.
Der Aufgabenbereich ist in beiden angeführten Formen gleich.