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Welche Arbeitsmodelle gibt es? (Gewerbe vs. Anstellung)

Das Hausbetreuungsgesetz – HBeG ist das Hauptgesetz, das die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in deren privaten Haushalten in Österreich regelt. Laut HBeG kann die Personenbetreuung als Selbständige (mit „Gewerbeberechtigung”) oder unselbständige Beschäftigung (Anstellung − mit Arbeitsvertrag) ausgeübt werden.

Der Aufgabenbereich ist in beiden angeführten Formen gleich.