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Welche Unterlagen sind erforderlich?

Um sich um eine Arbeitsstelle zu bewerben, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

→ Lebenslauf

→ Ausbildungsnachweise in Kopien (Fachausbildung/ Betreuungskurs, Deutschkurse, Erste-Hilfe-Kurs, etc.)

→ Personaldokumente in Kopien (Personalausweis, Geburtsurkunde, Strafregisterauszug - nicht älter als drei Monate).#

Achtung! Für die Ausübung der Personenbetreuung ist grundsätzlich keine fachliche Ausbildung erforderlich.

Ausnahme: Im Falle dass die Familie um den Pflegezuschuss ansuchen will, müssen Betreuungskräfte eine der folgenden Fachkenntnisse und Berufserfahrungen unter Beweis stellen:

→ ein Ausbildungszertifikat (heimhilfeähnliche Ausbildung)

oder

→ einen Beweis über eine (mindestens) sechsmonatige Erfahrung in der Personenbetreuung

oder

→ einen Nachweis über die Ausübung bestimmter pflegerischer oder ärztlicher Tätigkeiten nach Unterweisung und unter Kontrolle einer diplomierten Pflegekraft

Es ist im Sinne einer guten Betreuung sinnvoll, über gute Deutschkenntnisse zu verfügen.