Ich möchte meine berufliche Tätigkeit vorübergehend unterbrechen. ("Ruhendmeldung")
Bei beabsichtigter, zeitlich beschränkter Nichtausübung des Gewerbes ist das Ruhen der Gewerbeausübung durch eine schriftliche Verständigung der zuständigen Abteilung der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) anzuzeigen. Die für die Betreuungskräfte zuständige allgemeine Fachgruppe heißt „Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung“.
Die Ruhendmeldung der Gewerbeausübung hat innerhalb von drei Wochen ab Beginn des Ruhens des Gewerbes zu erfolgen; im Falle einer Nichtmeldung innerhalb dieser Frist droht Ihnen eine Geldstrafe.
Achtung!
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) schickt Ihnen anschließend eine Bestätigung der Ruhendmeldung des Gewerbes entweder per E-Mail oder postalisch zu, jedoch erst nachdem die Meldung erfolgreich durchgeführt wurde. Die Kammerumlage zur Wirtschaftskammer Österreich (WKO) ist auch für ruhende Gewerbe zu entrichten, allerdings reduziert sich die Höhe des Beitrags.
Die Pflichtversicherung bei der SVS endet mit dem Letzten des Kalendermonats, in dem das Gewerbe ruhend gemeldet wird.