Ich möchte meine berufliche Tätigkeit in Österreich endgültig beenden. ("Zurücklegung des Gewerbes")
Wenn keine Gewerbeausübung der Personenbetreuung in Österreich beabsichtigt wird bzw. wenn es in Österreich keinen Gewerbestandort mehr gibt, ist das Gewerbe durch Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Gewerbestandortes (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat oder Magistratisches Bezirksamt in Wien) zurückzulegen.
Sie haben auch die Möglichkeit, die Anzeige der Zurücklegung auch online auf www.gisa.gv.at einzureichen.