logo
Back

Ich möchte den Arbeitsplatz wechseln. („Standortverlegung“)

Jede Verlegung des Betriebsstandortes ist der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde des neuen Standortes (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat der Stadt, das Magistratische Bezirksamt in Wien) zu melden, um den Standort Ihres Gewerbes zu aktualisieren.

Die Bezirksverwaltungsbehörde ist für die Abmeldung zuständig.

Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) und die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) werden automatisch darüber informiert. Alternativ können Sie den Standortwechsel auch elektronisch (online) auf www.gisa.gv.at durchführen.

Achtung!

Die Ummeldung des Wohnsitzes führt NICHT automatisch zur Standortverlegung des Gewerbes. Die letztere müssen Sie separat anmelden. Über die erfolgreiche Eintragung des neuen Standortes werden Sie postalisch oder per E-Mail informiert.

Die Standortverlegung muss rechtzeitig der zuständigen Gewerbebehörde angemeldet werden. Eine Rückdatierung der Standortverlegung ist generell NICHT zulässig.