Freiwillige Arbeitslosenversicherung.
Selbstständige haben keinen direkten Anspruch auf Arbeitslosengeld, wie Arbeitnehmer:innen!
Seit dem 1. Jänner 2009 können Selbstständige freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eintreten und damit ihren sozialen Schutz verbessern. Es handelt sich um eine freiwillige Arbeitslosenversicherung, mit der Sie einen Anspruch auf sämtliche Leistungen der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, etc.) für die Dauer Ihrer Selbständigkeit erwerben können.
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung der Selbständigen werden von der Sozialversicherung der Selbständigen („SVS“) eingehoben und an den Arbeitsmarktservice („AMS“) überwiesen. Für die Leistungen der Arbeitslosenversicherung ist ausschließlich das AMS zuständig.
Sie können in die Arbeitslosenversicherung eintreten, wenn Sie nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz („GSVG“) pensionsversichert sind.
Weitere Informationen über Zusatzleistungen und Beitragsberechnung finden Sie unter „Arbeitslosenversicherung für Gewerbetreibende, neue Selbständige und Freiberufler“ auf www.svs.at.