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Arbeitsunfall.

Als SVS-Versicherte und -Versicherter haben Sie Anspruch auf medizinische Leistungen auch im Falle eines Arbeitsunfalls. Vor allem müssen wir jedoch genau verstehen, was ein Arbeitsunfall ist.

Auf der offiziellen SVS-Website erfahren wir, dass ein Arbeitsunfall bestimmte Bedingungen erfüllen muss, nämlich dass er während der Ausübung Ihrer selbstständigen Tätigkeit stattfindet und in Bezug auf Ort, Zeit und Ursache direkt mit der beruflichen Tätigkeit der versicherten Person verbunden ist.

ACHTUNG! Ein Arbeitsunfall muss innerhalb von fünf Tagen nach seinem Eintritt bei der SVS gemeldet werden. Bei verspäteter Meldung können nachteilige Folgen entstehen.

Der Arbeitsunfall kann entweder von der direkt betroffenen Person (als versicherte Person), von deren Angehörigen, von den Ärzt:innen oder von dem Krankenhaus, in dem die medizinische Versorgung erfolgt, gemeldet werden.

Bewahren Sie alle medizinischen Unterlagen, die die erhaltene medizinische Behandlungen bestätigen, auf und senden Sie diese zusammen mit dem entsprechenden Formular an die SVS! Das Formular für die Meldung der Arbeitsunfälle kann hier heruntergeladen werden.

Wenn Sie kein Konto in der SVSGo!-App haben, können Sie das Formular hier online ausfüllen: https://bitly.cx/1MNi

Am Ende können Sie es als PDF speichern und direkt an die SVS senden, zusammen mit weiteren eventuellen medizinischen Unterlagen, an die E-Mail-Adresse: vs@svs.at oder direkt per Post an die SVS-Adresse in der Region, in der Sie arbeiten und wo sich der Unfall ereignet hat.