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Allgemeine Informationen über die Gesundheitsvorsorge.

Wenn Sie Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Österreich in Anspruch nehmen, sind die Kosten der Pflichtleistungen von der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bei Vorlage der elektronischen Versicherungskarte (E-Card) meistens gedeckt.

In manchen Fällen müssen Sie dennoch zuerst selbst die Behandlungskosten decken. Die SVS wird Ihnen nachträglich bis zu höchstens 80 Prozent der Kosten, die bei einem/einer Arzt/Ärztin mit Kassenvertrag angefallen wären, rückerstatten. Diesbezüglich haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Rückerstattung bei der SVS einzureichen, dem Sie Honorarnoten und Rechnungen im Original beilegen.

SVS-Versicherte haben Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Krankenbehandlungen
  • ärztliche Hilfe
  • Krankenanstalten Pflege / Krankenhausaufenthalte
  • Leistungen im Rahmen einer Unfallversicherung: Behandlung und Rehabilitation
  • Unterstützungsleistung ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • freiwillige Zusatzversicherung („GSVG“)

Als selbstständige/r Erwerbstätige/r können Sie Ihre Krankenversicherung nach dem GSVG individuell gestalten. Im Falle einer lang andauernden Krankheit sind Sie dann versichert. Allerdings müssen Sie die freiwillige Zusatzversicherung beantragen, solange Sie berufstätig sind. Sie muss vor der Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen.

Nur die Hauptversicherten können eine Zusatzversicherung eingehen. Vorteile: Krankengeld aus der Zusatzversicherung können Sie grundsätzlich erst sechs Monate nach Beginn der Zusatzversicherung in Anspruch nehmen. Die Wartezeit entfällt, wenn sich Ihre Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall ergibt, der nach dem Antrag auf Zusatzversicherung eingetreten ist. Weitere Informationen finden Sie auf www.svs.at unter „Zusatzversicherung Krankenversicherung für Gewerbetreibende, neue Selbständige und Freiberufler“.

  • verpflichtende Selbständigenvorsorge
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pensionsversicherung