Wie werden die SVS-Beiträge berechnet?
Drei Faktoren beeinflussen die Höhe der Versicherungsbeiträge:
→ Die versicherungspflichtigen Einkünfte laut der Einkommensteuererklärung:
Das Finanzamt erstellt auf der Grundlage Ihrer Einkommensteuererklärung einen Steuerbescheid. Dieser Bescheid enthält Informationen über Ihr Jahreseinkommen, anhand von welchen die SVS die Höhe Ihrer Sozialversicherungsbeiträge berechnet. Wenn Sie keine Steuererklärung abgeben, kann das Finanzamt eine Schätzung über die Höhe Ihres Jahreseinkommens machen.
→ Der Beitragsprozentsatz: hängt von der Versicherungsart ab
→ Wie lange die Tätigkeit ausgeübt wurde:
In den ersten drei Jahren werden die Sozialversicherungsbeiträge unterschiedlich berechnet und zwar auf der Basis einer gesetzlichen Mindestbeitragsgrundlage. Ab dem vierten Jahr richtet sich die Beitragsgrundlage nach der Höhe Ihrer versicherungspflichtigen Einkünfte im jeweilsdrittvorangegangenen Jahr (zum Beispiel die vorläufige Beitragsgrundlage für 2023 wird an Ihre Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid von 2020 angepasst). Die Einkommensteuererklärung wird immer für das vorangegangene Jahr eingereicht.
Wenn Ihre Einkünfte in einem Jahr höher sind, erhöht sich automatisch die Beitragsgrundlage für die darauffolgenden Jahre. Daher ist es wichtig, die Einkommensteuererklärung rechtzeitig einzureichen. Die SVS vergleicht dann die vorläufigen mit den endgültigen Beiträgen und je nach Ergebnis sind Beiträge nachzuzahlen oder wird die Differenz gutgeschrieben.
Weitere Informationen finden Sie auf www.svs.at unter „Versicherung und Beitrag”.