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Allgemeine Informationen.

Mit der Gewerbeanmeldung in Österreich werden Sie automatisch beim SVS gemeldet und zahlen die entsprechenden Beiträge vierteljährlich, also viermal eine Woche im Jahr.

Obwohl die zuständigen Behörden die Anmeldung Ihrer Tätigkeit mit Gewerbeerlaubnis der Sozial- und Krankenversicherungsanstalt („SVS“) mitteilen, sind Sie auch verpflichtet, dies innerhalb eines Monats der Selbstständigen Sozial- und Krankenversicherungsanstalt („SVS“) anzuzeigen.

Die Kontaktdaten des Selbstständigen Kranken- und Sozialversicherungshauses („SVS“) lauten:

Arbeitsprogramm:

Montag - Donnerstag: 07:30 - 16:00 Uhr

Freitag: 07:30 - 14:30 Uhr

SVS-Telefonnummer:

+43 (0) 50 808 808

Website:

www.svs.at

E-Mail:

Für Fragen zur Krankenversicherung: vs@svs.at

Für den Service bei gesundheitlichen Problemen: gs@svs.at

Für Versicherungen bei Unfällen: dlz.uv@svs.at

Für Rückfragen zum Thema Rente: pps@svs.at

Achtung!

Die Kranken- und Sozialversicherungspflicht für Selbstständige („SVS“) beginnt mit dem Tag, an dem Ihnen die zuständige Gewerbebehörde die Gewerbeerlaubnis erteilt und endet mit dem letzten Tag des Kalendermonats, in dem Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt haben („Gewerbe“). in Österreich.

Sobald Ihre Anmeldung beim SVS abgeschlossen ist, wird Ihnen eine Sozialversicherungsnummer (SVNR) zugeteilt. Dies ist Ihre Identifikationsnummer in Österreich! Notieren Sie sich Ihre SVNR-Nummer, damit Sie diese bei Kontakten mit Institutionen in Österreich immer zur Hand haben.

Anschließend wird Ihnen die österreichische Gesundheitskarte, auch „E-Card“ genannt, per Post an die von Ihnen bei der Versicherung („SVS“) angegebene Adresse zugesandt. Diese „E-Card“ ist Ihr persönlicher Schlüssel zum österreichischen Gesundheitssystem. Ab dem 01.01.2020 werden die neuen „E-Cards“ nur noch mit Foto ausgestellt. Weitere Informationen finden Sie hier: www.chipkarte.at

svsGO

Durch die Installation der Anwendung „svsGO“ auf Ihrem Smartphone, Tablet oder Computer können Sie außerdem Ihre Beiträge und die Dienste des Versicherungs- und Gesundheitszentrums für unabhängige Mitarbeiter effizient und schnell verwalten.​​​​

Weitere Empfehlungen und Vorsichtsmaßnahmen:

● Dokumentieren Sie Ihre Berufstätigkeit durch Briefe, Belege von Sozialabgaben und Zahlungen an SVS, Dienstleistungsverträge und Erlagscheine, Honorarnoten, Kontoauszüge von durchgeführten Zahlungen, etc.

● Achten Sie auf Verträge, in denen festgelegt wird, dass „die Vermittlungsagentur/ Arbeitgeber:in die Sozialversicherungsbeiträge zahlt“! Überprüfen Sie regelmäßig, ob alle Zahlungen eingegangen sind!

● Ignorieren Sie keine SVS-Briefe!

● Kontaktieren Sie die SVS, um Ihre Adresse im Herkunftsland bekanntzugeben.

Achtung!

Viele Betreuungskräfte wurden mit unangenehmen Situationen konfrontiert, weil sie die Briefe der SVS aus diversen Gründen nicht erhalten haben. Als selbständig-tätige Betreuungskraft, die häufig den Standort verlegt, sollten Sie eine feste und sichere Korrespondenzadresse mit der SVS festlegen. Änderungen in den untenstehenden Sachverhalten müssen der SVS umgehend gemeldet werden:

  • Änderungen der persönlichen Daten: Namensänderung, Betriebs- oder Wohnortverlegung
  • Einkommensdaten
  • Aufnahme/Einstellung weiterer Tätigkeiten
  • Ruhemeldung/Wiederaufnahme der selbstständigen Tätigkeit
  • Anfall/Wegfall einer „Pension“
  • Anfall/Wegfall anderer Versicherungsleistungen: Unterstützungsleistung im Krankheitsfall oder Wochengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung