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Wie ändere ich die Postanschrift für die Korrespondenz mit der SVS?

Um eine optimale Kommunikation mit der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) herzustellen, sollten Sie Ihre Zustelladresse permanent aktualisieren. In diesem Sinne können Sie die SVS postalisch, telefonisch oder per E-Mail informieren.

Achtung!

Um sicherzustellen, dass die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) Sie per Post immer erreicht, empfehlen wir Ihnen, Ihre Wohnortsadresse im Herkunftsland als Zustelladresse zu benutzen.

Sie finden unten einen Mustertext zur Änderung der Adresse, den Sie zu diesem Zweck verwenden können:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich meine Korrespondenzadresse für die Kommunikation mit der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) auf folgende Zustelladresse umstellen:

……………………………………………..

……………………………………………..

Meine Sozialversicherungsnummer (SVNR) lautet: …………………….

Im Anhang finden Sie meinen Personalausweis und meine e-card. Ich ersuche um eine schriftliche Bestätigung. Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

………………………………………………

(Name+Vorname, Datum, Unterschrift)

Achtung! Zur Identifizierung ist es empfohlen ein Foto Ihres Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass + E-card) beizulegen.