Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um in Österreich Personenbetreuer:in zu werden?
Ausbildung
Grundsätzlich ist für die 24-Stunden-Betreuung keine Berufsausbildung oder ein Spezialisierungsnachweis erforderlich.
Ausnahmen:
Falls die Familie Pflegegeld beantragen möchte, müssen die Betreuungspersonen folgende Fachkenntnisse und Berufserfahrungen nachweisen:
einen Ausbildungsnachweis (Ausbildung ähnlich der Haushaltshilfe)
ODER
Nachweis von sechs Monaten Berufserfahrung mit Pflegebedürftigen
ODER
Nachweis über die Durchführung bestimmter pflegerischer und/oder medizinischer Tätigkeiten nach Anordnung, Weisung und unter Aufsicht einer qualifizierten Pflegekraft oder eines Arztes.
Weitere Informationen zur 24-Stunden-Betreuung / Pflegegeld finden Sie hier.
WICHTIG!
Da Pflegekräfte mit älteren und in den meisten Fällen schwer kranken Menschen arbeiten, ist eine Ausbildung ähnlich wie bei der Haushaltshilfe sehr zu empfehlen. Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie als selbständige:r Betreuer:in arbeiten, die volle rechtliche Verantwortung für die Gesundheit Ihres Klienten übernehmen! Wenn Sie die pflegerischen/medizinischen Tätigkeiten unsachgemäß ausführen und das Leben der zu betreuenden Person gefährden, können Sie sanktioniert werden!
Bitte beachten Sie, dass eine Ausbildung ähnlich der einer Haushaltshilfe für die Durchführung von pflegerischen und medizinischen Tätigkeiten nicht ausreicht. Wenn Ihnen ein:e Klient:in mit hohem Pflegebedarf zugewiesen wird, haben Sie mehrere Möglichkeiten, wie Sie in einem solchen Fall vorgehen können (siehe Punkt: Welche Tätigkeiten führen die Pflegekräfte aus?).
Deutsche Sprache
Die Pflege ist ein Beruf, in dem Sie auf die tägliche Kommunikation nicht verzichten können - sei es mit Klient:innen und deren Angehörigen, mit Pflegefachkräften und Ärzt:innen und/oder mit österreichischen Vermittlungsagenturen. Unterschätzen Sie daher nicht Ihre Deutschkenntnisse! Pflegekräfte mit einer großen Sprachbarriere werden leichter belogen und ausgenutzt!