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Gewerbeanmeldung.

Sind Sie zum ersten Mal als selbstständige Betreuungskraft in Österreich beschäftigt, müssen Sie Ihr Gewerbe bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde des Gewerbestandortes – Magistrat der Stadt, Bezirkshauptmannschaft, oder beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt in Wien registrieren.

Für die Gewerbeanmeldung sind folgende Dokumente im Original oder als beglaubigte Kopie/Übersetzung vorzulegen:

gültiger Personalausweis oder Reisepass

● Geburtsurkunde

● Meldebestätigung

● Strafregisterbescheinigung (nicht älter als drei Monate).

Mit der Gewerbeanmeldung werden Sie automatisch Mitglied bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und müssen eine Kammerumlage (einen jährlichen Beitrag) abführen. Wenn Sie eine Gewerbeberechtigung erlangen, werden Sie automatisch auch bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) für die Sozial- und Krankenversicherung angemeldet und haben quartalsweise Beiträge zu zahlen. Außerdem müssen Sie die Aufnahme Ihrer gewerblichen Tätigkeit dem Finanzamt melden, welches Ihnen eine Steuernummer zuteilt.

Die erste Gewerbeanmeldung ist gebührenfrei.