Anmeldung des Wohnsitzes in Österreich. („Meldebestätigung”)
Um sich in Österreich legal aufzuhalten, müssen Sie einige Schritte setzen. Der erste Schritt ist, den Wohnsitz (Haupt- oder Zweitwohnsitz) beim Gemeindeamt oder beim zuständigen Magistrat/Magistratischen Bezirksamt zu melden.
Achtung! Der Wohnsitz ist binnen drei Tagen nach Bezug der Unterkunft in Österreich anzumelden, ansonsten droht Ihnen eine Geldstrafe von bis zu 726 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 2180 Euro)!
Die Meldebestätigung ist das offizielle/behördliche Dokument, das als Nachweis der Meldung eines Wohnsitzes dient. Für die Erstanmeldung müssen Sie einen persönlichen Termin beim Meldeservice (landesweit) oder beim Magistratischen Bezirksamt (in Wien) vereinbaren.
Die Anmeldung des Wohnsitzes ist gebührenfrei. Dazu benötigen Sie:
→ Meldezettel-Formular, das von der/vom Unterkunftgeber:in (Wohnungseigentümer:in oder Hauptmieter:in) unterschrieben werden muss. Das Formular ist bei der zuständigen Meldebehörde erhältlich (oder online verfügbar).
→ gültiger Reisepass oder Personalausweis.
Nachdem der Antrag gestellt wurde, wird Ihnen eine Meldebestätigung ausgestellt. Bitte bewahren Sie diese auf und geben Sie das Original nicht an Dritte weiter! Denken Sie daran:
Bei einer Wohnsitzverlegung müssen Sie den neuen Wohnsitz bei den zuständigen Behörden binnen drei Tage melden. Dies bedeutet die Abmeldung des alten Wohnsitzes und die Anmeldung des neuen Wohnsitzes.