Anmeldung des Aufenthaltstitels. („Anmeldebescheinigung”)
EU-Bürger:innen, die länger als drei Monate durchgehend in Österreich bleiben, müssen sich innerhalb von vier Monaten ab der Einreise nach Österreich bei der zuständigen Niederlassungsbehörde (Landeshauptmann, Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) melden, um den Aufenthaltstitel (die „Anmeldebescheinigung”) zu beantragen.
Kosten: 15 Euro Bundesgebühr (eventuell können zusätzliche Gebühren anfallen).
Achtung! Die Anmeldebescheinigung und die Meldebestätigung sind zwei unterschiedliche Dokumente.
Wir empfehlen:
Dokumentieren Sie ständig Ihre Turnusse und Freizeiten im Heimatland (den genauen Zeitraum, die Betreuungsfamilie + Unterschriften, den Standort für jeden Turnus). So können Sie im Falle einer Kontrolle, einer Feststellung bürokratischer Fehler oder beim Fehlen des Aufenthaltstitels eventuell entstehende Geldstrafen vermeiden.
Um den Aufenthaltstitel in Österreich zu beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
● Antragsformular (bei der zuständigen Fremdenbehörde erhältlich oder auch online
verfügbar)
● beglaubigte Kopie eines gültigen Lichtbildausweises (Personalausweis/Reisepass)
● Beschäftigungsnachweis von der/vom Arbeitgeber:in oder Nachweis der Selbständigkeit als Betreuungskraft.
Diese Unterlagen sind persönlich bei der zuständigen Behörde vorzulegen. Sie erwerben nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt in Österreich das Recht auf Daueraufenthalt. Auf Antrag wird Ihnen eine Bescheinigung des Daueraufenthalts ausgestellt.