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Wie läuft die Zusammenarbeit mit einer Agentur ab?

Der Organisationsvertrag

Sie haben auch die Möglichkeit, eine Agentur mit der Vermittlung einer Arbeitsstelle zu beauftragen. In diesem Fall schließen Sie einen verbindlichen Organisationsvertrag mit der Vermittlungsagentur als Vermittler:in ab und müssen eventuell entstehende Vermittlungsgebühren entrichten.

Prüfen Sie den Organisationsvertrag sorgfältig, bevor Sie ihn unterschreiben!

Sicherheitsmaßnahmen

Sollten Sie sich für die Zusammenarbeit mit einer Vermittlungsagentur entscheiden, raten wir Ihnen vor dem Vertragsabschluss zur eigenen Absicherung folgende Schritte zu setzen:

→ Verlangen Sie im Vorfeld die Musterverträge, welche die Vermittlungsagentur verwendet (den Muster-Organisationsvertrag mit der Agentur und den Muster-Betreuungsvertrag mit dem Klienten/der Klientin).

→ Um zukünftige Probleme zu vermeiden, handeln Sie folgende Informationen immer schriftlich aus und dokumentieren Sie diese: Name und Anschrift der Agentur und der Klient:innen, Vorgehensweise beim Transport, Gewährleistung von mindestens zwei Stunden Ruhepause am Tag, Verpflegung in der Betreuungsfamilie, SVS-Abgaben, etc.

→ Sie können die beiden Verträge in zweisprachiger Version (Erstsprache + Deutsch) anfordern.

→ Sollte es Vertragsklauseln geben, die Sie nicht verstehen oder mit denen Sie nicht

einverstanden sind, können Sie sich Hilfe von einem Juristen/einer Juristin holen.

→ Ersuchen Sie immer vollständige Informationen! Klären Sie mit der Vermittlungsagentur alle Details, bevor Sie Ihre Reise antreten!

Unabhängig von Ihrer Beschäftigungsform (als selbstständige oder unselbständige Betreuungskraft), überprüfen Sie die Richtigkeit aller vorab erhaltenen Informationen:

● den Gesundheitszustand der betreuten Person, die täglichen Aufgaben, das Vorliegen ärztlicher Anweisung und über den Tagesablauf der betreuten Person

● die Arbeitsbedingungen: die Arbeitstätigkeiten, die Pausen, die Bereitschaftszeiten, etc.

● die Unterbringung und Verpflegung: ein eigenes Zimmer und Kost

● die Kontaktdaten der wichtigen Kontaktpersonen: Angehörige/gesetzliche Vertreter:innen der Klient:innen, eventuell Nachbar:innen.

Sollte es Unterschiede geben zwischen dem, was Ihnen vor dem Verlassen Ihres Heimatlandes versprochen wurde und der Situation vor Ort, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Lohn neu zu verhandeln oder die Übernahme der Tätigkeit überhaupt abzulehnen!

Eine Ablehnung sollte immer schriftlich angekündigt und begründet werden.