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Ich lehne den Betreuungsauftrag ab.

Sollte es Unterschiede geben zwischen dem, was Ihnen vor dem Verlassen Ihres Heimatlandes versprochen wurde und der Situation vor Ort, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Lohn neu zu verhandeln oder die Übernahme der Tätigkeit überhaupt abzulehnen!

Eine Ablehnung sollte immer schriftlich angekündigt und begründet werden. Bei einer mündlichen Ablehnung kann es zur Missinterpretation Ihrer Entscheidung und möglicherweise Geldstrafen kommen!

Akzeptieren Sie KEINE schlechteren Arbeitsbedingungen als diejenigen, die Ihnen versprochen wurden! Wenn Sie auf solche Situationen stoßen, wenden Sie sich an uns: kontakt@ig24.at.