Was muss ich wissen, bevor ich eine Vermittlungsagentur kontaktiere?
Verträge mit der Agentur und der betreuten Person oder der Betreuungsfamilie vorher sorgfältig prüfen
Wenn du eine Vermittlungsagentur kontaktiert hast und bereit bist, mit ihr zu arbeiten, fordere zunächst über eine E-Mail folgende Informationen an:
- MUSTER-ORGANISATIONSVERTRAG mit der Vermittlungsagentur (dies ist der Standardvertrag, den die Agentur in der Zusammenarbeit mit den Betreuer_innen verwendet)
- MUSTER-WERKVERTRAG (dies ist der Vertrag, den du mit der betreuten Person / der Betreuungsfamilie eingehst)
Fordere die beiden Verträge in zweisprachiger Version (Muttersprache + Deutsch) an, lies sie sorgfältig durch und beseitige die Klauseln, mit denen du nicht einverstanden bist.
WICHTIG! Du hast das Recht:
- die Verträge von Jurist_innen überprüfen zu lassen! Sei daher vorsichtig und unterschreibe die Verträge nicht in Eile!
- über die beiden Verträge vor dem Verlassen deines Heimatlandes informiert zu werden!
Sobald du in Österreich angekommen bist, wird es viel schwieriger für Dich, fundierte Entscheidungen zu treffen oder deine Arbeitsbedingungen weiter zu verhandeln.
Vollständige Informationen verlangen
Kläre alle Details mit der Agentur, bevor du das Land verlässt!
Wir empfehlen, dass du diese Dinge immer schriftlich aushandelst (per E-Mail, Messenger oder WhatsApp), damit du eindeutige Beweise für den Fall hast, dass in Zukunft Probleme auftreten.
Folgende Punkte müssen geklärt werden:
- Vollständiger Name der Agentur, Adresse des Hauptsitzes der Agentur, Telefonnummer des Unternehmens, E-Mail-Adresse
- Vollständiger Name der Person, die dich vermittelt (Vor- und Nachname, Telefonnummer oder E-Mailadresse)
- Wie hoch ist das Gehalt? Kläre, ob der Betrag brutto oder netto angegeben ist! Wie werden die Feiertage gehandhabt – werden sie extra bezahlt?
- Wer zahlt die Sozialversicherungsbeiträge (SVS)?
- In welcher Form wist du deine Honorare erhalten (Bargeld / Überweisung)? Wer bezahlt sie und wann?
- Welche Vollmachten liegen vor und wie werden diese geregelt? Hast Du eine Kopie von der unterzeichneten Vollmacht bekommen?
- Wer bezahlt den Transport? Ist der Transport vertraglich vorgeschrieben?
- Gibt es Provisionen? Wie hoch? Wann müssen sie bezahlt werden?
- Sind Dir zumindest die zwei Stunden Pause am Tag gewährt? Es sollte Dir ermöglicht werden, über deine Arbeitszeiteinteilung selbst zu entscheiden. Dies ist vom Gesundheitszustand deiner Klientin/ deines Klienten abhängig. Prinzipiell sind mehr als zwei Stunden Pause am Tag möglich!
- Wie wird die Vertretung in einem Verhinderungsfall (Krankheit, Unfall, private Angelegenheiten) organisiert?
Frage nach den Kontaktdaten der Klient:innen bzw. der Kontaktperson in der Betreuungsfamilie, für die du arbeiten wirst. Fordere folgende Informationen schriftlich an:
- Vor- und Nachname, Telefonnummer, E-Mail
- Der Ort und das Land, in dem Sie arbeiten werden
- Angaben zum Gesundheitszustand des Patienten (normalerweise sind sie im Vertrag mit der Familie enthalten)
- Welche Pflichten wirst du haben?
- Bei schweren Pflegefällen: Ist eine ärztliche Delegation vorhanden? Wirst du von einer diplomierten Pflegefachkraft angeleitet?
Rechnungen und Belege verlangen
Du musst Rechnungen erhalten für das Geld, das du an die Agentur bezahlst! Es ist illegal, Provisionen einzuheben ohne Rechnungen dafür auszustellen.
Wir bitten dich dringend, uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn du auf diese Situation stößt! Wenn du damit nicht umgehen kannst, schreib uns eine Nachricht und wir helfen dir weiter!
Es ist auch illegal, für den Transport zu bezahlen und kein Ticket / keine Rechnung als Nachweis zu erhalten.
Vermittlungsagenturen müssen registriert sein, rumänische Vermittlungsagenturen dürfen keine Kommission verlangen!
Wenn du dich für eine Zusammenarbeit mit einer rumänischen Agentur entscheidest, muss sie bei ITM mit dem CAEN-Code 7810 registriert sein – nur in diesem Fall arbeitet die Agentur legal.
Du kannst dies hier überprüfen:
https://www.listafirme.ro
WICHTIG: Den rumänischen Vermittlungsagenturen ist es gesetzlich verboten, eine Kommission von der Betreuerin / vom Betreuer einzuheben!
Slowakische Vermittlungsagenturen
Die Registrierung und die Gewerbeberechtigung der slowakischen Vermittlungsagenturen kannst Du in dem Unternehmens- und Gewerberegister überprüfen:
Webseite des slowakischen Unternehmensregister: www.orsr.sk
Webseite des slowakischen Gewerberegister: www.zrsr.sk