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Familienbeihilfe.

Die Familienbeihilfe ist eine Geldleistung, die Eltern mit Kindern gewährt wird, unabhängig von ihrer Beschäftigung oder ihrem Einkommen. Die Familienbeihilfe wird in Österreich bis zur Volljährigkeit des Kindes (18. Lebensjahr) bzw. bis zum 24. Lebensjahr gewährt, wenn das Kind einer Berufsausbildung oder einem Studium nachgeht. In Ausnahmefällen wie etwa erhebliche Behinderung des Kindes bis zum 25. Lebensjahr.

Sollte die Betreuungskraft der einzige beschäftigte Elternteil sein, ist Österreich für die Auszahlung der Familienbeihilfe zuständig. Ansonsten übernimmt der österreichische Staat die Differenzzahlung, wenn die Familienleistung im Herkunftsland niedriger ist.

Die Familienbeihilfe wird beim Finanzamt beantragt.

Achtung! Jeder in Österreich beschäftigte Elternteil darf Familienbeihilfe beantragen!

Anspruchsvoraussetzungen für Familienbeihilfe in Österreich:

● Ihr Lebensmittelpunkt befindet sich in Österreich

ODER

● Es besteht ein relevanter Bezug zu Österreich:

Sie üben eine Beschäftigung (selbstständig - mit Gewerbe, oder unselbstständig - mit einem Dienstvertrag) in Österreich aus und sind hier versichert.

Beantragt der Vater die Familienbeihilfe im Namen der Mutter, muss dann die Mutter auf ihren vorrangigen Anspruch verzichten. Beantragt der Vater die Familienbeihilfe im eigenen Namen, muss er dann nachweisen, dass er den Haushalt überwiegend führt.

Die erforderlichen Unterlagen für den Antrag zur Familienbeihilfe sind folgende:

● Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe (Formular „Beih 38“)

● Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt (bekommen Sie bei der zuständigen Niederlassungsbehörde)

● Geburtsurkunde des Kindes

● Nachweis der Gewerbeberechtigung

● Heiratsurkunde oder gegebenenfalls Scheidungsurkunde

● für volljährige Kinder: Nachweis einer laufenden Berufsausbildung oder Studienbestätigung.