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Erhöhte Familienbeihilfe.

Die erhöhte Familienbeihilfe ist eine Geldleistung, die für erheblich behinderte Kinder zusätzlich zur allgemeinen Familienbeihilfe gewährt wird.

Um erhöhte Familienbeihilfe zu beziehen, müssen zuerst die Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe erfüllt sein. Zuständig für die erhöhte Familienbeihilfe ist das jeweils zuständige Wohnsitz - Finanzamt.

Die erhöhte Familienbeihilfe wird Ihnen in folgenden Fällen gewährt:

  • für erheblich behinderte Kinder (wobei der Grad der Behinderung im körperlichen, geistigen oder psychischen Bereich oder in der Sinneswahrnehmung mindestens 50 Prozent betragen muss)
  • die Behinderung ist nicht vorübergehend, sprich es gibt eine Funktionsbeeinträchtigung, die länger als drei Jahre dauert/dauern wird
  • wenn die voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten ist.
Achtung! Diese Geldleistung wird Ihnen gewährt, auch wenn der Grad der Behinderung weniger als 50 Prozent beträgt, soweit es sich um eine Person/ein Kind handelt, die/das dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen.

Wie lange kann man erhöhte Familienbeihilfe beziehen?

  • Besteht eine 50-prozentige Behinderung im körperlichen, geistigen oder psychischen Bereich oder in der Sinneswahrnehmung, wird die erhöhte Familienbeihilfe so lange gewährt, wie Anspruch auf die allgemeine Familienbeihilfe besteht.
  • Ist das Kind bereits volljährig, müssen die Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe für volljährige Kinder (beispielsweise die Notwendigkeit einer Berufsausbildung) erfüllt sein; die Gewährung der Familienbeihilfe ist in einem solchen Fall bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich.
  • Im Falle einer dauernden Erwerbsunfähigkeit gibt es keine Altersbeschränkung, wenn die dauernde Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahren oder während der Berufsausbildung, allerdings vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.

Um erhöhte Familienbeihilfe zu beantragen, brauchen Sie folgende Formulare: