Versicherungsfall der Mutterschaft.
Im Falle der Schwangerschaft, selbstständig erwerbstätiger Frauen werden von der Sozialversicherung Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft erbracht.
Dieser Versicherungsfall umfasst die Schwangerschaft, die Entbindung und die sich daraus ergebenden Folgen. Der Versicherungsfall der Mutterschaft tritt mit dem Beginn der achten Woche vor der voraussichtlichen Entbindung (vom behandelnden Frauenarzt festgelegt) ein. Erfolgt die Entbindung vor diesem Zeitpunkt, tritt der Versicherungsfall mit der Entbindung ein.
In dem Zeitraum vor und nach der Geburt haben Sie Anspruch auf medizinische Sachleistungen. Ebenfalls besteht anlässlich der Entbindung Anspruch auf kostenfreie Pflege in einer Krankenanstalt in Österreich, längstens bis zu einer Dauer von zehn Tagen.