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Die Meldung an das Finanzamt

Die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit muss innerhalb eines Monats auch beim österreichischen Finanzamt angezeigt werden.

Das Finanzamt ist für alle Steuer-, Einnahmen-, Spenden Angelegenheiten, sowie für alle steuerlichen Regelungen, welche natürliche oder juristische Personen betreffen, zuständig.

Sie übermitteln dem Finanzamt das Formular „Verf24“, durch welches Sie Ihre Gewerbetätigkeit anzeigen und Ihren erwarteten Gewinn mitteilen. Anhand Ihrer Gewinnprognose stellt das Finanzamt fest, ob Sie eine Einkommensteuerpflicht haben oder nicht. Unterschätzen Sie daher die Gewinnprognose nicht und machen Sie die Gewinnschätzung möglichst exakt!

Achtung! Es ist nicht automatisch, dass nach der Anzeige der Gewerbetätigkeit eine Einkommensteuererklärung gemacht werden muss.


Grundsätzlich besteht die Verpflichtung, einer Einkommensteuererklärung immer dann, wenn:

a) Das Jahreseinkommen aus Ihrer selbständigen Tätigkeit 11.693 Euro übersteigt (Wert 2023);

b) Wenn vom Finanzamt eine Aufforderung dazu ergeht. Das Finanzamt kann Sie zur Abgabe der Einkommensteuererklärung auch später auffordern. Dies kann dann der Fall sein, wenn die Betreuungsfamilie die Betreuungskosten steuerlich absetzt und dabei die Einkommensteuergrenze von 11.693 (Wert 2023) Euro überschritten wird. Klären Sie solche Situation möglichst schnell mit dem Finanzamt ab. So können Sie vermeiden, dass das Finanzamt ohne Ihre Einkommensteuererklärung Ihren Gewinn einschätzt und eventuell einen hohen Betrag feststellt.

c) Ergeht keine Aufforderung, ist noch zu unterscheiden, ob Sie neben Ihrer selbständigen Tätigkeit auch ein Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis oderv einer Pension beziehen oder nicht und wie hoch dieses ist.11 Ist das Gesamteinkommen höher als 12.756 Euro/Jahr (Wert 2023), so ist eine Einkommensteuererklärung zu machen.

Achtung! Nachdem Sie eine Einkommensteuererklärung einreichen, erfolgt die Beitragsberechnung bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) nicht mehr nach der gesetzlichen Mindestbeitragsgrundlage, sondern auf Basis des Einkommensteuerbescheides. Die Sozialabgaben werden nachgemessen und es kann zu Nachzahlungen kommen oder Sie erhalten eine Gutschrift.